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Anerkennung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

Der Prüfungsausschuss für den Studiengang Biologie B.Sc. hat beschlossen, dass es nun möglich ist sich ein FÖJ als externes Berufspraktikum anerkennen zu lassen. Eine Anerkennung für die Studium-Integrale-Punkte ist nicht möglich.

Dazu müsst Ihr einen mindestens fünfseitigen Tätigkeitsbericht sowie eine Bescheinigung von der Stelle einreichen, wo das FÖJ absolviert wurde. Der Tätigkeitsbericht muss das Datum von Beginn und Ende des freiwilligen ökologischen Jahres enthalten und den Namen der Stelle, in der Ihr gearbeitet habt. Wahlweise könnt Ihr auch ein ausführliches Zeugnis deiner FÖJ-Stelle einreichen. Diesem Zeugnis sollten alle relevanten Daten und geleisteten Tätigkeiten zu entnehmen sein, außerdem sollte es, falls nötig, durch Ausführungen von Euch ergänzt werden können.

Euren Antrag zur Anerkennung des FÖJ schickt Ihr an das Prüfungsamt des Studiengangs Biologie B.Sc.; dort wird der Tätigkeitsbericht oder das Arbeitszeugnis hinsichtlich seines Bezugs auf studien- und berufsrelevante Biologie-bezogene Inhalte geprüft. Dies geschieht insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung des notwendigen Anspruchs und der notwendigen Diversität der Tätigkeiten.

 

Falls Ihr noch Fragen zu diesem Thema habt, schreibt der Fachschaft gerne eine E-Mail!