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Anerkennung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

 

Der Prüfungsausschuss für den Studiengang Biologie BSc. hat beschlossen, dass es nun möglich ist sich ein FÖJ als externes Berufspraktikum und/oder als POL-Punkte anerkennen zu lassen.

Dir kann dein FÖJ also entweder als externes Berufspraktikum, als POL-Punkte oder als Kombination von beidem anerkannt werden. Eine Anerkennung für die Studium-Integrale-Punkte ist nicht möglich.

Dazu musst du einen mindestens fünfseitigen Tätigkeitsbericht sowie eine Bescheinigung von der Stelle einreichen, wo das FÖJ absolviert wurde. Der Tätigkeitsbericht muss das Datum von Beginn und Ende des freiwilligen ökologischen Jahres enthalten und den Namen der Stelle, in der du gearbeitet hast. Wahlweise kannst du auch ein ausführliches Zeugnis deiner FÖJ-Stelle einreichen. Diesem Zeugnis sollten alle relevanten Daten und geleisteten Tätigkeiten zu entnehmen sein, außerdem sollte es, falls nötig, durch Ausführungen von dir ergänzt werden können.

Deinen Antrag zur Anerkennung deines FÖJ schickst du an den Prüfungsausschuss des Studiengangs Biologie BSc.; dort wird der Tätigkeitsbericht oder das Arbeitszeugnis hinsichtlich seines Bezugs auf studien- und berufsrelevante Biologie-bezogene Inhalte geprüft, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung des notwendigen Anspruchs und der notwendigen Diversität der Tätigkeiten.

 

Falls du noch Fragen zu diesem Thema hast, schreib der Fachschaft gerne eine E-Mail!